Institor. Als i. wird der vom Geschäftsherrn eingesetzte Leiter eines auf fortlaufende Geschäftstätigkeit gerichteten Handels- oder Gewerbebetriebes (vergleichbar einem leitenden Angestellten bzw. einem Geschäftsführer) bezeichnet.:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Halbwachs, Verena Tiziana (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1998
Schlagworte:

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