Inquilinus. Der - nicht notwendigerweise sozial schlecht gestellte - Mieter (conductor) einer Wohnung. Im römischen Recht ist der i. mit dem Vermieter (locator) durch einen Konsensualvertrag (locatio conductio) verbunden.:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Forgó, Nikolaus 1968- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1998
Schlagworte:

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!