Indutiae. Im Unterschied zur bloßen Kampfpause (quies a proeliis) meint i. im Kriegs- und Völkerrecht den vereinbarten Waffenstillstand bzw. das diesem zugrundeliegende Abkommen (pactio indutiarum).:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kehne, Peter 1953-2022 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1998
Schlagworte:

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