Incendium. Lat. "Brand", auch "Brandstiftung". Als Notsituation mehrfach von Bed.: entlastend für den Schuldner bei Untergang der Leistungsgegenstände, haftungsverschärfend und u.U. rechtfertigend für eine Beschädigung.:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ebner, Constanze ca. 20./21. Jh (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1998
Schlagworte:

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!