Civitas. B. Bürgerrecht. Kennzeichen ist die Zugehörigkeit zu einer röm. tribus und - zumindest urspr. - der Name der röm. Typs. Das Bürgerrecht wird erworben durch Geburt von (freien) Eltern, die conubium besitzen, durch Freilassung durch einen röm. Bürger oder durch Verleihung, einzeln oder im Verband der Heimatgemeinde:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Galsterer, Hartmut 1939-2024 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1997
Schlagworte:

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