Meissel, F. (1997). Cessio. Abtretung im jur. Sinn die Übertragung eines Rechtes. Zu unterscheiden sind a) die Abtretung einer Forderung, b) die Abtretung des gesamten Vermögens im Konkurs (c. bonorum) und c) die Abtretung eines Herrschaftsrechts vor dem Prätor (in iure c.).
Chicago Style (17th ed.) CitationMeissel, Franz-Stefan. Cessio. Abtretung Im Jur. Sinn Die Übertragung Eines Rechtes. Zu Unterscheiden Sind a) Die Abtretung Einer Forderung, B) Die Abtretung Des Gesamten Vermögens Im Konkurs (c. Bonorum) Und C) Die Abtretung Eines Herrschaftsrechts Vor Dem Prätor (in Iure C.). 1997.
MLA (9th ed.) CitationMeissel, Franz-Stefan. Cessio. Abtretung Im Jur. Sinn Die Übertragung Eines Rechtes. Zu Unterscheiden Sind a) Die Abtretung Einer Forderung, B) Die Abtretung Des Gesamten Vermögens Im Konkurs (c. Bonorum) Und C) Die Abtretung Eines Herrschaftsrechts Vor Dem Prätor (in Iure C.). 1997.