Cessio. Abtretung im jur. Sinn die Übertragung eines Rechtes. Zu unterscheiden sind a) die Abtretung einer Forderung, b) die Abtretung des gesamten Vermögens im Konkurs (c. bonorum) und c) die Abtretung eines Herrschaftsrechts vor dem Prätor (in iure c.):
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Meissel, Franz-Stefan 1966- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1997
Schlagworte:

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