Cancellarius (von cancelli, "Schranke, Gitter") meint allg. den Subalternbeamten bei Verwaltung und Gericht, der dem Publikum gegenübertritt, etwa bei der Einlasskontrolle, erhält aber im Laufe der Kaiserzeit den speziellen Sinn "leitender Beamter eines Verwaltungsstabes". In der Spätant. kann ein c. einem Kammerherrn für Audienzen gleichstehen und sogar senatorischen Rang besitzen:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Gizewski, Christian 1941-2019 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1997
Schlagworte:

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