Calumnia. Im klass. röm. Recht die wissentlich grundlose und schikanöse Erhebung von Klagen und Anklagen. Im Formularverfahren für Streitigkeiten unter Privatleuten gewährt der Prätor ein bes. iudicium calumniae decimae partis, also eine Prozessstrafe von 1/10 des Wertes der Klageforderung. Für den Freiheitsprozess betrug die Sanktion gegen den treuhänderischen Kläger (adsertor in libertatem) sogar 1/5 des Wertes des Sklaven:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schiemann, Gottfried 1943- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1997
Schlagworte:

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