Blabes dike. Im griech. Recht eine Privatklage wegen Vermögensschädigung. Bei absichtlicher Schädigung hatte der Verurteilte den vom Kläger in der Klageschrift geschätzten Schaden doppelt zu ersetzen:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Thür, Gerhard 1941- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1997
Schlagworte:

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