Beneficium. Ist eine begünstigende Ausnahmeregelung. Nach deren Urheber unterscheidet man beneficia principis (Caesaris) [3], legis, senatus consulti, praetoris. B. sind im allg. generelle Normen, können aber auch einer bestimmten Person gewährt werden. Vor allem die Kaiser gewährten als b. Gemeinden oder Einzelpersonen z.B. öffentlichen Grundbesitz und Abgabefreiheit:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Willvonseder, Reinhard (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1997
Schlagworte:

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