Urkunde: In Griechenland sind Urkunden ab dem 5. Jh. v. Chr. belegt. Ihre praktische Anwendung zeigt sich u.a. in den Gerichtsreden von Demosthenes. In der Rhetoriktheorie wird die Urkunde von Anaximenes von Lampsakos noch nicht bei den Beweismitteln aufgeführt. Erst Aristoteles nennt die Vertragsurkunde zwischen Privatleuten als Beispiel für ein untechnisches Beweismittel. Dabei seien Urkunden einerseits wie Zeugen zu behandeln (denn der Charakter der Vertragsunterzeichner und der Bürgen verweise auf die Glaubwürdigkeit), andererseits wie Gesetze (denn Verträge seien wie Gesetze zu halten, ungerechte Verträge jedoch wie ungerechte Gesetze nicht rechtmäßig):
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