Retentio. Die retentio (wörtlich "Zurückbehaltung") der eigenen Leistung, um Druck auf den Gegner auszuüben, die von ihm geschuldete Leistung zu erbringen, begegnet im römischen Recht vielfach:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Gamauf, Richard 1964- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2001
Schlagworte:

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