Végh, Z. (2001). Receptio nominis. Im römischen Strafprozess (Quaestionenverfahren) die endgültige Annahme einer Anklage (delatio nominis) durch den Vorsitzenden der zuständigen quaestio, d. h. die "Eintragung" in die Liste der bei dem Gerichtshof anhängigen Verfahren.
Chicago Style (17th ed.) CitationVégh, Zoltán. Receptio Nominis. Im Römischen Strafprozess (Quaestionenverfahren) Die Endgültige Annahme Einer Anklage (delatio Nominis) Durch Den Vorsitzenden Der Zuständigen Quaestio, D. H. Die "Eintragung" in Die Liste Der Bei Dem Gerichtshof Anhängigen Verfahren. 2001.
MLA (9th ed.) CitationVégh, Zoltán. Receptio Nominis. Im Römischen Strafprozess (Quaestionenverfahren) Die Endgültige Annahme Einer Anklage (delatio Nominis) Durch Den Vorsitzenden Der Zuständigen Quaestio, D. H. Die "Eintragung" in Die Liste Der Bei Dem Gerichtshof Anhängigen Verfahren. 2001.