Receptio nominis. Im römischen Strafprozess (Quaestionenverfahren) die endgültige Annahme einer Anklage (delatio nominis) durch den Vorsitzenden der zuständigen quaestio, d. h. die "Eintragung" in die Liste der bei dem Gerichtshof anhängigen Verfahren:
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Végh, Zoltán (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2001
Schlagworte:

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