Statuslehre: A.I. Def. - II. Begriff. - B. Geschichte: I. Antike. - II. Mittelalter und frühe Neuzeit. - III. Moderne und Gegenwart. Die Statuslehre ist die Kunst der Reduktion komplexer Streitgespräche auf einen oder mehrerer ihrer relevanten Kernstreitpunkte. Ihr Entstehungsgebiet und Hauptanwendungsbereich ist die kontroverse Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien im genus iudiciale. Bereits in der Antike wurde jedoch auch die Anwendbarkeit der Statuslehre in den anderen beiden Redegattungen behauptet. Die frühesten Anzeichen für eine der Statuslehre ähnliche Theorie finden sich bereits bei den älteren Sophisten. Von besonderem Interesse sind hierbei die Schriften des Gorgias von Leontinoi und des Antiphon von Rhamnus:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hoppmann, Michael (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2007

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