Prytaneia. In Athen (auch in Milet und Ilion) wurden die Gerichtsgebühren, die von beiden Prozessparteien im Voraus zu erlegen waren, aber der obsiegenden Partei von der unterlegenen letztlich vergütet wurden, prytaneia genannt:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Thür, Gerhard 1941- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2001
Schlagworte:

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