Permissio: Die Sinnfigur bedeutet eine Überlassung insbesondere an zwei Personengruppen, nämlich zum einen an die Zuhörer bzw. Richter, zum anderen an den Prozessgegner bzw. die Gegenpartei. Von einer tatsächlichen Entwicklung der Permissio als Begriff oder Phänomen kann nicht die Rede sein. Vielmehr findet sich bis ins 18. Jh. hinein sowohl die Definition der Permissio als einer Überlassung im eigentlichen Sinne, deren frühester fassbarer Vertreter der Auctor ad Herennium ist, als auch diejenige, in der die Permissio als Phänomen der Ironie betrachtet wird. Diese Definition ist frühestens bei Quintilian zu finden. Cicero zählt die Permissio unter die Redefiguren, ohne eine Definition zu bieten:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Czapla, Ralf Georg 1964- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2003

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