Metalepsis: Seit der griechischen Antike findet der Begriff der Metalepsis sowohl in der Status- als auch in der Tropenlehre Verwendung. Im Rahmen der Statuslehre bezeichnet Metalepsis die translatio, d.h. den für das genus iudiciale typischen Versuch des Angeklagten, die Zuständigkeit des Gerichts bzw. die Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Zweifel zu ziehen. Als Tropus ist die Metalepsis im Laufe ihrer Begriffsgeschichte extrem unterschiedlich definiert worden. Als Status ist die Metalepsis zwar seit Aristoteles bezeugt, der Begriff scheint jedoch auf Hermagoras zurückzugehen. Im attischen Recht ist die Metalepsis oder auch "paragraphe" ein Einwand gegen die Gültigkeit einer Klage:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Burkhardt, Armin 1952- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2001

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