Iusiurandum: A. Def. - B. I. Antike. - II. Frühes Christentum und Patristik. - III. Mittelalter. - IV. Neuzeit. 15.-18. Jh. - V. 19. und 20. Jh. Unter Eid oder Iusiurandum (lat., eigentlich "zu bekundende rechtlich bindende Formel") versteht man die feierliche, prinzipiell mündliche und persönliche, an sakrale Formalien gebundene Bekräftigung der Wahrheit einer Behauptung oder der Aufrichtigkeit eines Versprechens gegenüber einer Person oder sozialen Gruppe unter Anrufung einer Gottheit oderübernatürlichen Macht als allwissenden Zeugen und ahnenden Garanten. Das Institut des Eides ist in mannigfaltigen Erscheinungsformen in fast allen Kulturen der Alten Welt verbreitet. Im griechischen Raum kennen schon die Homerischen Epen nahezu alle wesentlichen Aspekte des Eides (Vertrags-, Friedens-, Versöhnungseide, z. T. mit Eidesopfern und -riten; private Versprechen und Beteuerungen; Göttereide):
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Kraus, Manfred 1955- (VerfasserIn), Spengler, Hans-Dieter 1963- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1998
Schlagworte:
Eid

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