Iudicatio: A. Def. - B. I. Antike. - II. Mittelalter. - III. Neuzeit. Heißt in der Terminologie der Gerichtsrede die einen Rechtsstreit konstituierende Streitfrage, wie sie sich aus den widersprechenden Parteistandpunkten ergibt und durch die den Prozess abschließende richterliche Entscheidung verbindlich beantwortet wird, ferner die Beurteilung einer solchen Streitfrage durch den Richter und von dort ausgehend, die kompetente Beurteilung eines konkreten Streitpunktes auch in außerrechtlichen Zusammenhängen, etwa in Fragen von Literatur und Kunst:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kemmann, Ansgar 1963- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1998

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!