Kat'oikían apographé. Nach der Einvernahme Ägyptens in das Imperium Romanum und der Einrichtung der Provinz Aegyptus (30 v.Chr.) mussten die kopfsteuerpflichtigen Bewohner, darunter auch die Sklaven, zunächst seit 11/12 n.Chr. alle sieben, spätestens seit 61/62 n.Chr. alle 14 Jahre auf Erlass des Statthalters deklariert werden:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ruffing, Kai 1967- (VerfasserIn)
Format: Elektronisch Software Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2007
Schlagworte:

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