Gymnasialrede: A. Def. - B. I. Antike. - II. MA. - III. Frühe Neuzeit. - IV. Aufklärung. - V. 19. Jh. - VI. 20. Jh. Unter Gymnasialrede ist die mündliche, im eigentlichen Sinne oratorische Praxis des höheren Bildungswesen zu verstehen. Progymnasma und Gymnasma werden seit dem 4. Jh. v. Chr. als "letzte von allen Formen des rhetorischen Unterrichts erfunden". Der Begriff der Gymnasialrede lässt sich demnach im Horizont der antiken declamatio dort auflösen, wo diese von der rhetorischen Theorie selbst explizit zu Zwecken der schulischen Jugendbildung instrumentalisiert wird:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Neuber, Wolfgang 1956- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1996

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