Excusatio: Die Excusatio hat ihren logischen Ort in der Statuslehre innerhalb des status qualitatis. Ziel des status qualitatis ist es, die Tat adverbial zu qualifizieren, indem der Redner auf die Frage an iure fecerit (dt. ob er es mit Recht getan hat) mit der Alternative iure / non iure antwortet. War die Excusatio in der Antike als Verteidigungsstrategie im status qualitatis weitgehend beschränkt auf die Gerichtsrede, so taucht sie im Manierismus der Spätantike (4. bis 6. Jh. n. Chr.) verstärkt als Unfähigkeitsbeteuerung zum Zweck der captatio benevolentiae am Beginn von Texten auf (diese Verwendung war sporadisch bereits bei Cicero und Quintilian vorgeprägt und wird nun generalisiert):
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Klinkert, Thomas 1964- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1996

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