Precarium ("das Erbetene"). Die Überlassung einer Sache auf freien Widerruf im römischen Recht. Historischer Ursprung des precarium ist die Landleihe patrizischer Grundherren an ihre Klienten:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schanbacher, Dietmar 1957- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2001
Schlagworte:

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