Actiones adiecticiae qualitatis. Als actiones adiecticiae qualitatis bezeichnet man besondere Klagen des römischen Rechts, die unter bestimmten Voraussetzungen einem Dritten als Gläubiger wegen Rechtsgeschäften, die er mit einem Gewaltunterworfenen (filius familias oder Sklaven) abgeschlossen hatte, gegen dessen Gewalthaber (pater familias oder dominus) gewährt wurden:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Chiusi, Tiziana J. (VerfasserIn)
Format: Elektronisch Software Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2007
Schlagworte:

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