Actio tributoria. Die actio tributoria erfasst denselben wirtschaftlichen Bereich wie die actio institoria, d.h. die Gewerbetätigkeit zu Lande. Der Unterschied liegt zum einen darin, dass bei der Anwendung der actio tributoria die Waren dem Pekulium des Gewaltunterworfenen angehören [Dig. 14,3,11,7], zum anderen in den besonderen subjektiven Voraussetzungen der Klage: Nicht nur der dominus haftet, mit dessen Willen der Sklave seine Tätigkeit ausführt, sondern auch derjenige, der diese nur kennt und duldet [Dig. 14,4,1,3]:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Chiusi, Tiziana J. (VerfasserIn)
Format: Elektronisch Software Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2007
Schlagworte:

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