Actio institoria. Als actio institoria wird die Klage bezeichnet, mit der der Gläubiger den Geschäftsherrn verklagen kann aus Verträgen, die er mit dem vom Geschäftsherrn auf einen Laden oder zwecks einer Gewerbetätigkeit eingesetzten Geschäftsführer (institor) [Dig. 14,3,3] abgeschlossen hat:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Chiusi, Tiziana J. (VerfasserIn)
Format: Elektronisch Software Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2007
Schlagworte:

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