Actio exercitoria. Als actio exercitoria wird die Klage bezeichnet, mit der der Gläubiger den Reeder (exercitor) aus Verträgen verklagen kann, die er mit dem vom Reeder eingesetzten Schiffskapitän (magister navis) abgeschlossen hat:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Chiusi, Tiziana J. (VerfasserIn)
Format: Elektronisch Software Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2007
Schlagworte:

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