Adynaton: Zunächst erscheint das Adynaton in Bezug auf den Redegegenstand, unterschieden nach den Redegattungen: a) im Rahmen der Gerichtsrede und ihrer Topik als Beweisziel, nach dem eine Anklage oder Aussage dadurch zu entkräften ist, dass aufgrund der Naturnotwendigkeit, aus der Sachlage heraus oder nach menschlichem Beurteilen der Interessenlage die Argumentation des Prozessgegners als unmöglich erwiesen wird; und b) im Rahmen der Beratungsrede und ihrer inventio als zu meidender, die sachgemäße Glaubwürdigkeit gefährdender Stoff:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Scheuer, Hans-Jürgen (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1992

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