Schanbacher, D. (2000). Pignus. Das römische Pfandrecht hat sich wesentlich durch die Kreditsicherungspraxis entwickelt. Es ist zunächst Verfallsrecht: Mit der Fälligkeit der gesicherten Forderung erwirbt der Pfandnehmer das (bis dahin aufschiebend bedingte) Eigentum an der Pfandsache mit dem Schutz der rei vindicatio (des Eigentumsanspruchs).
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Schanbacher, Dietmar. Pignus. Das Römische Pfandrecht Hat Sich Wesentlich Durch Die Kreditsicherungspraxis Entwickelt. Es Ist Zunächst Verfallsrecht: Mit Der Fälligkeit Der Gesicherten Forderung Erwirbt Der Pfandnehmer Das (bis Dahin Aufschiebend Bedingte) Eigentum an Der Pfandsache Mit Dem Schutz Der Rei Vindicatio (des Eigentumsanspruchs). 2000.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Schanbacher, Dietmar. Pignus. Das Römische Pfandrecht Hat Sich Wesentlich Durch Die Kreditsicherungspraxis Entwickelt. Es Ist Zunächst Verfallsrecht: Mit Der Fälligkeit Der Gesicherten Forderung Erwirbt Der Pfandnehmer Das (bis Dahin Aufschiebend Bedingte) Eigentum an Der Pfandsache Mit Dem Schutz Der Rei Vindicatio (des Eigentumsanspruchs). 2000.