Pflichtteil. Da im klassischen griechischen Recht Testamente zur Übergehung von Söhnen unzulässig waren (diathéke B.), stellte sich dort die Frage eines Pflichtteils noch nicht:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Manthe, Ulrich 1947- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2000
Schlagworte:

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