Peregrinus (wohl von peregre, "außerhalb des Ackers", nämlich des Landgebietes Roms) ist der wichtigste t. t. des römischen Rechts für den Fremden, der nicht dem Rechtsverband der römischen Bürger (civitas) angehört, ohne doch ein Feind oderüberhaupt rechtlos zu sein:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schiemann, Gottfried 1943- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2000
Schlagworte:

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