Erfolgshaftung, Erfolgshaftung bedeutet im straftrechtlichen Sinne die Bestrafung für eine Handlung, deren Folgen nicht gewollt sind. Die wichtigste Quelle für das älteste germanische "Strafrecht" ist immer noch c. 12 der Germania des Tacitus:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kaufmann, Ekkehard 1923-2010 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1989

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