Hegung, Rechtssprachlich festgelegt ist der Begriff der Hegung für die Eröffnung des Gerichts, die an bestimmte Formalien gebunden gewesen ist. Umstritten ist das Alter dieser Form der Hegung, die für die öffentliche Volksversammlung erstmals durch die Germania des Tacitus (c. 11) belegt zu sein scheint:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schmidt-Wiegand, Ruth 1926-2014 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1999

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