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Kehne, P. (2000). Pactio. Im römischen Völkerrecht bezeichnet pactio allgemein und ohne Rücksicht auf die jeweilige Rechtsform zwischenstaatliche Abkommen, im Plural auch deren Inhalte.

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Kehne, Peter. Pactio. Im Römischen Völkerrecht Bezeichnet Pactio Allgemein Und Ohne Rücksicht Auf Die Jeweilige Rechtsform Zwischenstaatliche Abkommen, Im Plural Auch Deren Inhalte. 2000.

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Kehne, Peter. Pactio. Im Römischen Völkerrecht Bezeichnet Pactio Allgemein Und Ohne Rücksicht Auf Die Jeweilige Rechtsform Zwischenstaatliche Abkommen, Im Plural Auch Deren Inhalte. 2000.

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