Kehne, P. (2000). Pactio. Im römischen Völkerrecht bezeichnet pactio allgemein und ohne Rücksicht auf die jeweilige Rechtsform zwischenstaatliche Abkommen, im Plural auch deren Inhalte.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Kehne, Peter. Pactio. Im Römischen Völkerrecht Bezeichnet Pactio Allgemein Und Ohne Rücksicht Auf Die Jeweilige Rechtsform Zwischenstaatliche Abkommen, Im Plural Auch Deren Inhalte. 2000.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Kehne, Peter. Pactio. Im Römischen Völkerrecht Bezeichnet Pactio Allgemein Und Ohne Rücksicht Auf Die Jeweilige Rechtsform Zwischenstaatliche Abkommen, Im Plural Auch Deren Inhalte. 2000.
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