Pactio. Im römischen Völkerrecht bezeichnet pactio allgemein und ohne Rücksicht auf die jeweilige Rechtsform zwischenstaatliche Abkommen, im Plural auch deren Inhalte:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kehne, Peter 1953-2022 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2000
Schlagworte:

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