Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten:
Gespeichert in:
Hauptverfasser: | , |
---|---|
Format: | Artikel |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
2003
|
Schlagworte: |
Internformat
MARC
LEADER | 00000naa a2200000 c 4500 | ||
---|---|---|---|
001 | BV045649602 | ||
003 | DE-604 | ||
005 | 00000000000000.0 | ||
007 | t | ||
008 | 190426s2003 |||| 00||| ger d | ||
035 | |a (gbd)0921006 | ||
035 | |a (DE-599)BVBBV045649602 | ||
040 | |a DE-604 |b ger | ||
041 | 0 | |a ger | |
100 | 1 | |a Naumann, Hans-Peter |d 1939-2020 |e Verfasser |0 (DE-588)128731435 |4 aut | |
245 | 1 | 0 | |a Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten |
264 | 1 | |c 2003 | |
336 | |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |b n |2 rdamedia | ||
338 | |b nc |2 rdacarrier | ||
650 | 0 | |a Recht | |
700 | 1 | |a Schmidt-Wiegand, Ruth |d 1926-2014 |e Verfasser |0 (DE-588)118817647 |4 aut | |
773 | 1 | 8 | |g year:2003 |g pages:276-284 |
773 | 0 | 8 | |t Reallexikon der germanischen Altertumskunde. 24. Quadriburgium - Rind |b 2., völlig neu bearb. und stark erw. Aufl. |d Berlin [u.a.], 2003 |g (2003), 276-284 |w (DE-604)BV014008454 |
940 | 1 | |n gbd | |
940 | 1 | |q gbd_4_0903_e | |
999 | |a oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-031033149 | ||
941 | |j 2003 |s 276-284 |
Datensatz im Suchindex
_version_ | 1804179705563185153 |
---|---|
any_adam_object | |
article_link | (DE-604)BV014008454 |
author | Naumann, Hans-Peter 1939-2020 Schmidt-Wiegand, Ruth 1926-2014 |
author_GND | (DE-588)128731435 (DE-588)118817647 |
author_facet | Naumann, Hans-Peter 1939-2020 Schmidt-Wiegand, Ruth 1926-2014 |
author_role | aut aut |
author_sort | Naumann, Hans-Peter 1939-2020 |
author_variant | h p n hpn r s w rsw |
building | Verbundindex |
bvnumber | BV045649602 |
ctrlnum | (gbd)0921006 (DE-599)BVBBV045649602 |
format | Article |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>02042naa a2200301 c 4500</leader><controlfield tag="001">BV045649602</controlfield><controlfield tag="003">DE-604</controlfield><controlfield tag="005">00000000000000.0</controlfield><controlfield tag="007">t</controlfield><controlfield tag="008">190426s2003 |||| 00||| ger d</controlfield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(gbd)0921006</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-599)BVBBV045649602</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-604</subfield><subfield code="b">ger</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Naumann, Hans-Peter</subfield><subfield code="d">1939-2020</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="0">(DE-588)128731435</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="c">2003</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">n</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">nc</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1=" " ind2="0"><subfield code="a">Recht</subfield></datafield><datafield tag="700" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Schmidt-Wiegand, Ruth</subfield><subfield code="d">1926-2014</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="0">(DE-588)118817647</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="773" ind1="1" ind2="8"><subfield code="g">year:2003</subfield><subfield code="g">pages:276-284</subfield></datafield><datafield tag="773" ind1="0" ind2="8"><subfield code="t">Reallexikon der germanischen Altertumskunde. 24. Quadriburgium - Rind</subfield><subfield code="b">2., völlig neu bearb. und stark erw. Aufl.</subfield><subfield code="d">Berlin [u.a.], 2003</subfield><subfield code="g">(2003), 276-284</subfield><subfield code="w">(DE-604)BV014008454</subfield></datafield><datafield tag="940" ind1="1" ind2=" "><subfield code="n">gbd</subfield></datafield><datafield tag="940" ind1="1" ind2=" "><subfield code="q">gbd_4_0903_e</subfield></datafield><datafield tag="999" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-031033149</subfield></datafield><datafield tag="941" ind1=" " ind2=" "><subfield code="j">2003</subfield><subfield code="s">276-284</subfield></datafield></record></collection> |
id | DE-604.BV045649602 |
illustrated | Not Illustrated |
indexdate | 2024-07-10T08:24:05Z |
institution | BVB |
language | German |
oai_aleph_id | oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-031033149 |
open_access_boolean | |
psigel | gbd_4_0903_e |
publishDate | 2003 |
publishDateSearch | 2003 |
publishDateSort | 2003 |
record_format | marc |
spelling | Naumann, Hans-Peter 1939-2020 Verfasser (DE-588)128731435 aut Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten 2003 txt rdacontent n rdamedia nc rdacarrier Recht Schmidt-Wiegand, Ruth 1926-2014 Verfasser (DE-588)118817647 aut year:2003 pages:276-284 Reallexikon der germanischen Altertumskunde. 24. Quadriburgium - Rind 2., völlig neu bearb. und stark erw. Aufl. Berlin [u.a.], 2003 (2003), 276-284 (DE-604)BV014008454 |
spellingShingle | Naumann, Hans-Peter 1939-2020 Schmidt-Wiegand, Ruth 1926-2014 Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten Recht |
title | Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten |
title_auth | Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten |
title_exact_search | Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten |
title_full | Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten |
title_fullStr | Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten |
title_full_unstemmed | Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten |
title_short | Rechtssprichwort, I. Philologisches - § 1: Sprachliches - II. Rechtshistorisches - § 2: Sprichwort und Rechtssprichwort - § 3: Funktionalität - § 4: Mündliche Herkunft und Überlieferung - § 5: Verschriftlichung - § 6: Merksatz, Regula iuris, Brocardum - § 7: Humanismus, Reformation und Frühaufklärung - § 8: Sprichwörter als Rechtsaltertümer - § 9: Rechtsgeschichte und Volkskunde - § 10: Forschungsstand; das Sprichwort ist nach den ältesten schriftlichen Belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen Kommunikation, die neben seiner schriftlichen Festlegung einhergeht und die schriftliche Überlieferung ergänzt und umgestaltet; insofern kann man an der Variantenbildung eines Rechtssprichworts den 'Umlaufcharakter' wie seine lokale und regionale Geltung ablesen; bezeichnend hierfür ist das römische Zwölftafelgesetz (ca. 451 / 450 v. Chr.), dessen Prozessregelung ein rein mündliches Verfahren vorsieht, bei dem ein schriftlicher Akt nicht vorgesehen ist und bestimmte Formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten |
title_sort | rechtssprichwort i philologisches 1 sprachliches ii rechtshistorisches 2 sprichwort und rechtssprichwort 3 funktionalitat 4 mundliche herkunft und uberlieferung 5 verschriftlichung 6 merksatz regula iuris brocardum 7 humanismus reformation und fruhaufklarung 8 sprichworter als rechtsaltertumer 9 rechtsgeschichte und volkskunde 10 forschungsstand das sprichwort ist nach den altesten schriftlichen belegen ein altez gesprochen wort und beruht auf der zwischenmenschlichen kommunikation die neben seiner schriftlichen festlegung einhergeht und die schriftliche uberlieferung erganzt und umgestaltet insofern kann man an der variantenbildung eines rechtssprichworts den umlaufcharakter wie seine lokale und regionale geltung ablesen bezeichnend hierfur ist das romische zwolftafelgesetz ca 451 450 v chr dessen prozessregelung ein rein mundliches verfahren vorsieht bei dem ein schriftlicher akt nicht vorgesehen ist und bestimmte formeln auswendig gelernt und aufgesagt werden mussten |
topic | Recht |
topic_facet | Recht |
work_keys_str_mv | AT naumannhanspeter rechtssprichwortiphilologisches1sprachlichesiirechtshistorisches2sprichwortundrechtssprichwort3funktionalitat4mundlicheherkunftunduberlieferung5verschriftlichung6merksatzregulaiurisbrocardum7humanismusreformationundfruhaufklarung8sprichworteralsrechtsalte AT schmidtwiegandruth rechtssprichwortiphilologisches1sprachlichesiirechtshistorisches2sprichwortundrechtssprichwort3funktionalitat4mundlicheherkunftunduberlieferung5verschriftlichung6merksatzregulaiurisbrocardum7humanismusreformationundfruhaufklarung8sprichworteralsrechtsalte |