Römisches Vulgarrecht, § 1: Begriff - § 2: Merkmale des Römischen Vulgarrechts - § 3: Quellen - § 4: Bedeutung; als 'Römisches Vulgarrecht' bezeichnet man gemeinhin spätantikes Recht, das zwar in der Tradition des klassischen römischen Rechts steht, sich aber von diesem durch begriffliche Unschärfen und systematische Vereinfachungen abhebt:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schermaier, Martin Josef 1963- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2003

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