Schatzregal, § 1: Reichweite - a. Definition - b. Verbreitung und Ausgestaltung - c. Gegenmodelle - § 2: Historische Entwicklung - a. Antike - b. Mittelalter - c. Neuzeit - d. Nach Reichsgründung - § 3: Würdigung - a. Rechtlich - b. Rechtspolitisch - c. Ausblick; das Schatzregal stellt eines der beiden Modelle zur Zuweisung des Eigentums an Schatzfunden dar, das in Deutschland allgemein auf eine Norm des Sachsenspiegels zurückgeführt wird; das römische Schatzrecht wurde zum ersten Mal nachweisbar durch Kaiser Hadrian in Form der Halbteilung zwischen Grundeigentümer und Entdecker kodifiziert:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Fischer zu Cramburg, Ralf (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2004

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