Strandrecht, Strandrecht (ius naufragii) ist das Recht, sich durch Bergung am Strand angeschwemmtes, insbesondere aus Schiffbruch stammendes Gut samt dem Schiffswrack anzueignen und die Gestrandeten zu Sklaven zu machen; im Mittelmeerraum der Antike drängte das römische Recht das Strandrecht zurück, um mit einer ungefährdeten Seefahrt die Verbindung zwischen Reichsteilen zu sichern:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hattenhauer, Christian 1966- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2005

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