Vikar, als Vikar (Vicarius) wird ein Amts- oder Funktionsträger bezeichnet, dem sein Amt oder seine Funktion von einem ordentlichen Amtsträger für eine bestimmte Zeit und eine bestimmte Aufgabenstellung übertragen wird; der Ausdruck vicarius bezeichnet im klassischen Latein entweder den Vertreter eines Amtsträgers in der spätrömischen Zivilverwaltung oder einen Untersklaven, der vom Sklaven aus dem pecunium des Herrn finanziert wurde, grundsätzlich aber wie dieser dem patronatus des Herrn unterstand:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Heckmann, Marie-Luise 1962- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2006

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