Stavropigiale Klöster, die Synode von Chalcedon (451) nahm erstmals eine kirchliche "Einordnung" des Mönchtums vor, das nun den Ortsbischöfen unterstellt wurde; äußeres Zeichen einer Klostergründung war die Aufstellung eines Kreuzes, die sogenannte Stavropigia, belegt im Staatskirchenrecht von Kaiser Justinian I.:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ohme, Heinz 1950- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2004

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