Strafprozeß. Von einem Strafprozeß im technischen Sinne kann in historischer Perspektive nur gesprochen werden, wenn sich ein Bereich der Strafverfolgung im öffentlichen staatlichen Interesse von der Rechtsverfolgung im privaten Interesse unterscheiden lässt:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schiemann, Gottfried 1943- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2001
Schlagworte:

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