Müller, C. c. 2. J. (2001). Sestius. [1] L. Sestius. Als Beleg der gerechten Amtsführung des ersten Collegiums der decemviri, speziell des C. Iulius [I 13] Iullus, führen Livius und Cicero die Erzählung auf, dass im Haus des Sestius eine dort vergrabene Leihce gefunden wurde und Iulius, der durch sein Amt den Sestius ohne Provokationsmöglichkeit hätte richten können, diesen vor dem Volk anklagte.
Chicago Style (17th ed.) CitationMüller, Christian ca. 20./21. Jh. Sestius. [1] L. Sestius. Als Beleg Der Gerechten Amtsführung Des Ersten Collegiums Der Decemviri, Speziell Des C. Iulius [I 13] Iullus, Führen Livius Und Cicero Die Erzählung Auf, Dass Im Haus Des Sestius Eine Dort Vergrabene Leihce Gefunden Wurde Und Iulius, Der Durch Sein Amt Den Sestius Ohne Provokationsmöglichkeit Hätte Richten Können, Diesen Vor Dem Volk Anklagte. 2001.
MLA (9th ed.) CitationMüller, Christian ca. 20./21. Jh. Sestius. [1] L. Sestius. Als Beleg Der Gerechten Amtsführung Des Ersten Collegiums Der Decemviri, Speziell Des C. Iulius [I 13] Iullus, Führen Livius Und Cicero Die Erzählung Auf, Dass Im Haus Des Sestius Eine Dort Vergrabene Leihce Gefunden Wurde Und Iulius, Der Durch Sein Amt Den Sestius Ohne Provokationsmöglichkeit Hätte Richten Können, Diesen Vor Dem Volk Anklagte. 2001.