Vulgarrecht. Der Begriff bedeutet in der modernen rechtsgeschichtlichen Diskussion ein (spätantikes) simplifiziertes römisches Recht im Gegensatz zu einem "Hochrecht" oder "Kunstrecht" der "klassisch" römischen Iurisprudentia (1. - 3. Jahrhundert n. Chr.):
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kaiser, Wolfgang 1951- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2003
Schlagworte:

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