Vindicta. Im römischen Gerichtsverfahren der Stab, der symbolisch an den Sklaven oder die Sache angelegt wurde, um den Anspruch des Klägers und den Gegenanspruch des Beklagten auf die Sache sinnfällig auszudrücken:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schiemann, Gottfried 1943- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2003
Schlagworte:

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