Wirtshäuser. Terminologie. Das gewerbliche Wirtshaus hat, soweit es sich nicht um bloße Schank- und Speisewirtschaften (tabernae vinariae, popinae), sondern um Beherbergungsbetriebe handelt, zwei Konkurrenten: 1. die private Gastfreundschaft, die als die anständigere Unterkunftsart gilt, nur wo diese ausfällt, wird das Wirtshaus als Notbehelf in Anspruch genommen. 2. die in Griechenland an Festorten und Orakelstädten errichteten öffentlichen Herbergen, welche von der Gemeinde oder dem Tempel unterhalten werden, im Orient und Ägypten Karawansereien und Tempelherbergen:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hiltbrunner, Otto 1913-2017 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1961
Schlagworte:

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