Terminus motus. Das crimen termini moti beruht auf der Beseitigung oder Verrückung der von der Obrigkeit zwecks Abgrenzung von privaten Grundstücken gesetzten Grenzsteine:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Taubenschlag, Rafał 1881-1958 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1934
Schlagworte:

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!