Tempus utile. Die Berechnung der Fristen war im römischen Rechte eine zweifache. Die Frist lief entweder ununterbrochen (t. continuum) oder mit Abrechnung der Tage, an denen aus irgendeinem triftigen Grunde die an die Frist gebundene Handlung nicht vorgenommen werden konnte:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kübler, Bernhard 1859-1940 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1934
Schlagworte:

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